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Das Architekturbüro Bielefeld arbeitet in allen Leistungsphasen des Architekten.
Hiermit ist folgendes (offizielles) Leistungsprofil gemeint: (In § 15 HOAI, Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, ist die Leistung des Architekten zusammengefasst, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung seines Auftrages erforderlich ist.)
Grundlagenermittlung
Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe durch die Planung
Vorplanung (Projekt und Planungsvorbereitung)
Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe
Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe
Genehmigungsplanung
Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen
Ausführungsplanung
Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslösung
Vorbereitung der Vergabe
Ermitteln der Massen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen
Mitwirkung bei der Vergabe
Ermitteln der Kosten und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe.
Objektüberwachung (Bauüberwachung)
Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen in künstlerischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht und den Leistungsbeschreibungen mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
Objektbetreuung und Dokumentation
Überwachen der Beseitigung von Mängeln innerhalb der Gewährleistungsfristen und Dokumentation des Gesamtergebnisses.
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