ARCHITEKTURBÜRO BIELEFELD

Dipl.-Ing. (FH) Alexander Bielefeld – Architekt

Von der Industrie- und Handelskammer Oldenburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

Sie können versichert sein, dass Abnahmen, Kurzprotokolle, die Erstattung von Gutachten und Expertisen und die Durchführung von Beratungen vollkommen einfluss- und weisungsfrei sowie ohne Einfluss- und Abhängigkeit von Verbänden, nur persönlich durch den Büroinhaber, unabhängig und objektiv erfolgt. Eine Delegierung von Gutachten an Dritte erfolgt in der Regel nicht.

In besonderen Fällen werden zur Klärung von Spezialfragen erfahrene Sonderfachleute wie zum Beispiel Prüfstatiker, Akustiker, Geologen oder spezielle Labore (Schimmelpilzbestimmungen) hinzugezogen. Eine solche Hinzuziehung erfolgt selbstverständlich erst nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber.

Schon jetzt sichere ich Ihnen völlige Neutralität und Präzision unter dem Aspekt einer allgemein verständlichen Formulierung bei der Gutachtenerstattung zu.

Mein Tätigkeitsfeld liegt ausschließlich im Bereich Schäden an Gebäuden.

Mein Leistungsspektrum:

  • Technische Begleitung beim Hauskauf – Bewertung der Bausubstanz, Schätzung der anfallenden Sanierungskosten
  • Bauabnahmen (Begleitung von Abnahmen) bei Neu- und Umbauten jeder Art
  • Gerichtsgutachten für Amts- und Landgerichte der Region
  • Versicherungsgutachten – Feuer-, Wasser-, Sturmgutachten
  • Privatgutachten wie zum Beispiel
  • Vorprozessuale gutachterliche Begleitung zur Abschätzung, Formulierung, Präzisierung von Beweisbeschlussfragen in einem nahenden Rechtsstreit / einer Beweissicherung (technische Beratung des Rechtsanwalts)
  • Beweissicherungen an Nachbargebäuden vor dem Beginn von Baumaßnahmen
  • Mangelfeststellung mit kostenmäßiger Schätzung der Mangelbeseitigungskosten an Ein- und Mehrfamilienwohnhäusern im Auftrage von Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Außergerichtliche technische Begutachtung/Beratung zur Schlichtung von Streitigkeiten unter Beteiligung aller Parteien und deren Rechtsanwälten. Das Ziel soll hier sein, eine akzeptable außergerichtliche Lösung für alle Beteiligten zu erarbeiten, ohne dass ein Gericht bemüht werden muss.